1. Allgemeines
Die Volkshochschule Ortenau (vhs) ist eine gemeinnützige Einrichtung der Erwachsenenbildung. Ihr Träger ist der Ortenaukreis. Ihre Arbeit ist überparteilich und überkonfessionell. Jede/r kann an ihren Veranstaltungen teilnehmen. Die vhs ist Mitglied im Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V.
Die vhs schließt mit den Kursteilnehmern zivilrechtliche Verträge über die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen ab. Diesen Verträgen werden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt:
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der vhs Ortenau. Sie finden auch Anwendung auf Veranstaltungen, die im Wege elektronischer Datenübermittlung durchgeführt werden.
3. Anmeldung
Vor allen Veranstaltungen der vhs, mit der Ausnahme von einzelnen Vorträgen, ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Diese hat vor Beginn der ersten Veranstaltung vorzuliegen. Die Anmeldung kann per Anmeldekarte, per Fax oder über Internet erfolgen. Ihre schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet Sie zur Zahlung der Gebühr. Die Anmeldung wird nicht bestätigt. Für den Fall, dass die Veranstaltung bereits belegt ist, abgesagt werden musste oder sich eine Änderung ergeben hat, erfolgt eine Benachrichtigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit erfolgreicher Anmeldung entsteht das höchstpersönliche Recht, an dem entsprechenden Kurs teilzunehmen. Diese Berechtigung ist nur mit der Zustimmung der vhs übertragbar.
Alle durch die Anmeldung erfassten Daten dienen ausschließlich den internen Zwecken der vhs. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen seitens der vhs Rechnung getragen.
4. Abmeldung und Rücktritt
Sie haben das Recht zum kostenfreien Rücktritt innerhalb folgender Fristen:
· bei Veranstaltungen mit weniger als 9 Terminen bis 6 Tage vor Beginn.
· bei Kursen mit 9 und mehr Terminen innerhalb von 4 Tagen nach dem ersten Kurstermin, jedoch spätestens vor dem zwei-ten Kurstermin, wenn zwischen der ersten und zweiten Kursveranstaltung weniger als 4 Tage liegen.
· bei Wochenendseminaren und Exkursionen bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung.
· Bei Veranstaltungen mit einer Anmeldefrist ist eine Abmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist nicht mehr möglich.
Der Rücktritt muss dem zuständigen vhs-Büro bzw. der Außenstelle schriftlich mitgeteilt werden. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der vhs. Abmeldungen bei Dozenten sind nicht möglich. Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Nach dem zweiten Termin bzw. nach der Abmeldefrist von Wochenendseminaren kann die vhs einem Rücktritt nur dann zustimmen, wenn die weitere Teilnahme aus Gründen unmöglich geworden ist, die Sie nicht zu vertreten haben. Zu solchen Gründen zählen insbesondere Krankheit und Umzug. Die vhs ist in diesen Fällen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Berechnet wer-den dann mindestens 30% der Kursgebühr und eine Verwaltungsgebühr von 3,00 EUR Gebühren unter 10,00 EUR werden nicht erstattet.
5. Gebühren
Die Gebühren für den Besuch der Veranstaltungen sind im Pro-grammheft ausgewiesen. Sie sind nach Erhalt der Gebührenrechnung an das Landratsamt Ortenaukreis zu überweisen. In besonderen Fällen kann Barzahlung verlangt werden. Bei Veranstaltungen mit Materialverbrauch sind die anfallenden Materialkosten nicht in den Veranstaltungsgebühren enthalten. Die Materialkosten werden in der Regel direkt vom Dozenten erhoben. Dozenten sind nicht berechtigt Teilnehmergebühren entgegenzunehmen. Bei Vorträgen oder anderen Einzelveranstaltungen wird die Gebühr an der Abendkasse bezahlt. Die Gebühren für Studienfahrten sind im Voraus zu entrichten, sie müssen spätestens 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Die Höhe der Mahngebühr ergibt sich aus der Entgeltordnung des Ortenaukreises.
Teilnehmer, mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands, haben die Veranstaltungsgebühr in bar entweder im Voraus bei der vhs oder spätestens zu Beginn der ersten Veranstaltung zu entrichten.
6. Rabattgutschrift
Eine Rabattgutschrift von 10 % können Einzelpersonen mit mindestens 180 EUR und Familien mit mindestens 230 EUR bezahlter Kursgebühr innerhalb eines Programmjahres (September bis Juni) beantragen. Der Antrag ist bei der zuständigen vhs-Geschäftsstelle nach Ablauf des jeweiligen Programmjahres, spätestens bis 30. November, mit Vorlage der Rechnungen zu stellen. Die Gutschrift wird nicht ausbezahlt. Sie ist ausschließlich zur Verrechnung mit weiteren vhs-Kursen zu verwenden und muss hierzu mit der schriftlichen Anmeldung eingereicht werden. Die Gutschrift kann nicht für Studienreisen und Exkursionen, Kurse mit Kooperationspartnern und Kurse mit bereits reduzierter Kursgebühr verwendet werden. Für diese Veranstaltungen wird auch kein Rabatt gewährt.
7. Gebührenermäßigung
Ermäßigungen in Höhe von 50% auf die zu entrichtenden Teilnehmergebühren erhalten auf Antrag Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 19 ff. SGB II erhalten, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 ff. SGB XII sowie Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 ff. SGB XII. Der Antrag ist vor Beginn der Veranstaltung zu stellen. Exkursionen und Studienfahrten sind von der Gebührenermäßigung ausgenommen.
8. Mindestteilnehmerzahl
Im Regelfall finden Veranstaltungen bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen statt. Wird diese Zahl unterschritten, kann die vhs die Veranstaltung absetzen oder mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchführen, wenn die Teilnehmenden zu einer entsprechenden Preiserhöhung oder zu einer Reduzierung der Unterrichtstermine bereit sind. Kommen nach Festsetzung der Preiserhöhung / Reduzierung neue Teilnehmer hinzu, bleibt die getroffene Regelung bestehen.
9. Ausfall von Veranstaltungen / Änderungen
Die vhs kann wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (i.d.R. 10 Personen), wegen Ausfall von Dozenten oder aus anderen von der vhs nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Gründen eine Veranstaltung absetzen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen anteilsmäßig erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs bestehen nicht.
Die vhs behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen den Dozenten oder den Veranstaltungsort zu ändern. Die Teilnehmer werden rechtzeitig davon unterrichtet. Ein Anspruch der Teilnehmer auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht.
10. Studienreisen
Bei Studienreisen und Exkursionen tritt die vhs in Ermangelung anderweitiger Regelungen lediglich als Vermittler und nicht als Veranstalter auf. Es gelten insoweit zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter bzw. Leistungsträger, wenn die betreffende Veranstaltung nicht ausdrücklich als eigene Leistung der vhs und damit als vertraglich geschuldete Veranstaltung ausgewiesen wird.
11. Haftung
Die Haftung der vhs beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Beschränkung gilt auch für Haftungsansprüche, die Sie unmittelbar gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen geltend machen können, wie auch Ansprüche gegenüber den Vermietern der Veranstaltungsräume. Im Übrigen bitten wir Sie darum, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen, und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten.
12. Hausrecht
Vor, während und nach Volkshochschulveranstaltungen nehmen die jeweiligen Dozenten oder die für die Veranstaltung Verantwortlichen für die vhs das Hausrecht wahr. Sie sind im Rahmen dieses Hausrechts befugt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
13. Erfolgsgarantie / Kurswiederholung
Teilnehmer von Anfängerkursen im EDV- und Sprachbereich können auf Antrag bei der vhs den Kurs mit ermäßigter Gebühr wiederholen. Dies gilt auch für Kurse mit einer Abschlussprüfung.
14. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechte bzw. Ansprüche und Pflichten aus dem Teilnahmevertrag ist der Verwaltungssitz der vhs, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Soweit sich aus den vorstehenden Bedingungen nichts anderes ergibt, gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so tritt an deren Stelle die jeweils gültige gesetzliche Regelung. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Stand: 31.07.2006 |